Allgemeine Geschäftsbedingungen der ApexMed Unternehmensgruppe

Vertretungsarztagentur I Honorararztagentur I ApexRecruit GmbH I Pflegekraftagentur (nachfolgend ApexMed Unternehmensgruppe genannt) für den Einsatz medizinischer Fachkräfte  in Arbeitnehmerüberlassung

§ 1 Vertragsgegenstand und Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die ApexMed Unternehmensgruppe vermittelt medizinische Fachkräfte in Arbeitnehmerüberlassung. Die Vermittlung erfolgt an Krankenhäuser, Kliniken, Praxen, Medizinische Dienstleistungsunternehmen oder sonstige Einrichtungen (Entleiher genannt).

Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung ab Eingang der ersten Anfrage für die Geschäftsbeziehungen zwischen ApexMed Unternehmensgruppe und dem Entleiher, ohne dass es bei Folgeaufträgen einer erneuten Bezugnahme auf die AGB bedarf.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen der Apexmed Unternehmensgruppe und dem Entleiher, bedarf gem. § 12 AÜG der Schriftform und basiert auf der Grundlage des AÜG, ArbZG und NachwG.

§ 3 Wesentliche Arbeitsbedingungen

Der Entleiher hat im Vertrag anzugeben, welche besonderen Merkmale die für den Leiharbeitnehmer vorgesehene Tätigkeit hat und welche berufliche Qualifikation dafür erforderlich ist sowie welche im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers wesentlichen Arbeitsbedingungen einschliesslich des Arbeitsentgelts gelten.

§ 4 Arbeitszeitgesetz/Arbeitsschutz

Der Entleiher garantiert, dass der Leiharbeitnehmer (m/w/d) die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit und die vereinbarte Arbeitszeit nach den Vorgaben des ArbZG einhält. Insbesondere hat der Entleiher dafür zu sorgen, dass Pausen- und Ruhezeiten nach Vorgabe des ArbZG durch den Leiharbeitnehmer (m/w/d) eingehalten werden. Abweichende Regelungen zur Arbeitszeit sind gem. § 7 ArbZG nur durch Regelungen in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrages in einer Betriebsvereinbarung oder Dienstvereinbarung zulässig.

Der Entleiher ist gem. § 11 Nr. 6 AÜG  für die Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften zuständig.

§ 5 Stundenverrechnungssatz 

Der Entleiher entrichtet an die ApexMed Unternehmensgruppe den vertraglich vereinbarten Stundenverrrechnungssatz zzgl. MwSt.

§ 6 Vermittlungsprovision bei Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages 

Für die Vermittlung einer medizinischen Fachkraft (m/w/d) in eine befristete Anstellung zahlt der Auftraggeber an die ApexMed Unternehmensgruppe (Vertretungsarztagentur I Honorararztagentur I ApexRecruit GmbH I Pflegekraftagentur) eine Provision gemäß der derzeit gültigen Preisliste.  Für den erneuten Einsatz/die erneute Vermittlung der gleichen medizinischen Fachkraft (m/w/d) beim Auftraggeber, wird erneut eine Provision fällig. Diese Regelung findet ebenso Anwendung, wenn sich die befristete Anstellung aus einer durch die ApexMed Unternehmensgruppe vermittelten Arbeitnehmerüberlassung , Honorartätigkeit oder im Anschluss daran ergibt. Die Provision wird mit Beginn der Auftragsübernahme fällig und ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung zu zahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung sind für den Gesamtbetrag Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Fälligkeit zu entrichten. Alle Provisionen verstehen sich zuzüglich der derzeit gesetzlich geltenden MwSt.

§ 7 Vermittlungsprovision bei Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages

Für die Vermittlung einer medizinischen Fachkraft (m/w/d) zur unbefristeten Anstellung zahlt der Auftraggeber an die ApexMed Unternehmensgruppe (Vertretungsarztagentur I ApexRecruit GmbH I Pflegekraftagentur)   eine Provision gemäß der derzeit gültigen Preisliste. Die Provision wird bei Abschluss eines Arbeitsvertrages fällig. Diese Regelung findet ebenso Anwendung, wenn sich die Anstellung aus einer durch die ApexMed Unternehmensgruppe (Vertretungsarztagentur I Honorararztagentur I ApexRecruit GmbH I Pflegekraftagentur) vermittelten Arbeitnehmerüberlassung , vermittelten befristeten Anstellung , vermittelten Honorartätigkeit oder im Anschluss daran ergibt. Die Provision wird mit Abschluss des Arbeitsvertrages fällig und ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung zu zahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung werden für den Gesamtbetrag Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz fällig. Alle Provisionen verstehen sich zzgl. der derzeit gesetzlich geltenden MwSt.

§ 8 Bestandsschutz, Vertragsstrafe

Der Entleiher verpflichtet sich, die durch die ApexMed Unternehmensgruppe ( Vertretungsarztagentur I ApexRecruit GmbH I Pflegekraftagentur)   vermittelte medizinische Fachkraft (m/w/d), nach Abschluss des Einsatzes oder im Anschluss daran für die Dauer von 2 Jahren nicht unter Ausschluss oder Umgehung der ApexMed Unternehmensgruppe erneut  zu kontaktieren, zu beschäftigen, weiterzuvermitteln oder die Daten an Dritte weiterzugeben.

Ebenso verpflichtet sich der Entleiher medizinische Fachkräfte (m/w/d), deren Kontaktdaten dem Entleiher  durch die ApexMed Unternehmensgruppe ( Vertretungsarztagentur I ApexRecruit GmbH I Pflegekraftagentur)     zur Verfügung gestellt wurden,  innerhalb von 2 Jahren  nach Übermittlung der Kontaktdaten nicht unter Ausschluss oder Umgehung der ApexMed Unternehmensgruppe zu kontaktieren, zu beschäftigen, weiterzuvermitteln oder die Daten an Dritte oder mit ihm verbundene Unternehmen zu Vermittlungszwecken weiterzugeben.

Im Widrigkeitsfalle wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro zuzüglich der derzeit geltenden Mehrwertsteuer fällig. Provisionsansprüche bleiben hiervon unberührt.

Der Entleiher  haftet dafür, dass auch die ihm verbundenen Unternehmen, sofern Sie Verträge mit der medizinischen Fachkraft  (m/w/d) eingehen, die Unterlassungs-, Informations- und Provisionspflichten aus diesem Vertrag erfüllen.  Verbundene Unternehmen sind solche, die am Unternehmen des Auftraggebers direkt oder indirekt gesellschaftsrechtlich beteiligt sind oder an denen der Auftraggeber direkt oder indirekt gesellschaftsrechtlich beteiligt ist

§ 9 Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz

Zwischen der ApexMed Unternehmensgruppe und dem Auftraggeber wird vereinbart, dass über die einzelnen Vermittlungsverträge und die im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen absolutes Stillschweigen zu bewahren ist.

Der Auftraggeber versichert, dass er in Bezug auf die personenbezogenen Daten des medizinischen Fachpersonal  (m/w/d) die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes einhält.

§ 10 Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Kündigung, Änderung oder Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Diese Klausel kann nicht mündlich außer Kraft gesetzt werden. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten wird Erfurt vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Stand 01.07.2019
ApexMed Unternehmensgruppe
Vertretungsarztagentur I Honorararztagentur I ApexRecruit GmbH I Pflegekraftagentur
Am Markt 3, 99438 Bad Berka