Allgemeine Geschäftsbedingungen für personalsuchende Einrichtungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ApexMed Unternehmensgruppe (Vertretungsarztagentur I Honorararztagentur I ApexRecruit I Pflegekraftagentur) (nachfolgend ApexMed Unternehmensgruppe genannt) für den Einsatz medizinischer Fachkräfte
§ 1 Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
Die ApexMed Unternehmensgruppe vermittelt medizinische Fachkräfte in befristete und unbefristete Anstellungen, in Einsätze auf Honorarbasis, in Einsätze in Arbeitnehmerüberlassung oder sonstigen Vertragsformen. Die Vermittlung erfolgt an Krankenhäuser, Kliniken, Praxen, Medizinische Dienstleistungsunternehmen oder sonstige Einrichtungen (nachfolgend Auftraggeber genannt).
Die Vermittlung erfolgt auf Grundlage von § 652 BGB und/oder § 1 AÜG ff.
Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung ab Eingang der ersten Anfrage für die Geschäftsbeziehungen zwischen der ApexMed Unternehmensgruppe und dem Auftraggeber, ohne dass es bei Folgeaufträgen einer erneuten Bezugnahme auf die AGB bedarf.
§ 2 Vermittlungsvertrag
Die ApexMed Unternehmensgruppe wird von den Auftraggebern mit der Suche nach geeigneten medizinischem Fachpersonal (m/w/d) in befristeter Anstellung, unbefristeter Anstellung, auf Honorarbasis, in Arbeitnehmerüberlassung oder sonstigen Vertragsformen beauftragt. Die Beauftragung erfolgt telefonisch, per Email, per Fax oder online über die Webportale der ApexMed Unternehmensgruppe. Mit der Beauftragung der ApexMed Unternehmensgruppe kommt ein Vermittlungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und der ApexMed Unternehmensgruppe zustande. Jeder Auftraggeber erkennt mit Auftragserteilung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ApexMed Unternehmensgruppe an.
Die Vermittlung nach § 652 BGB beinhaltet die Bereitstellung von Profilen und Kontaktdaten von potenziellen Kandidaten, die Organisation der Verhandlungen und die Zusammenstellung von Informationen sowie bei Aufträgen auf Honorarbasis die Erstellung der Abrechnung.
Die Vermittlung nach §§ 1 ANÜ ff. beinhaltet neben der Bereitstellung von Profilen, Kontaktdaten, Organisation der Verhandlungen und Zusammenstellung von Informationen die Überlassung eines Leiharbeitnehmers (m/w/d).
Aus dem Vermittlungsvertrag ergibt sich kein Anspruch des Auftraggebers auf Vermittlung von medizinischem Fachpersonal (m/w/d). Im Falle einer Dienstverhinderung oder mangelhaften Leistungserbringung der vermittelten medizinischen Fachkräfte (m/w/d) ist die ApexMed Unternehmensgruppe nicht verpflichtet, ersatzweise andere medizinische Fachkräfte (m/w/d) zur Verfügung zu stellen bzw. zu vermitteln.
§ 3 Vertragsgestaltung / Mitwirkungspflichten des Auftraggebers / Provisionsregelung / Bestandsschutz
I. Pflichten des Auftraggebers bei Vermittlungen von befristeten Anstellungen
A. Vertragliche Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei befristeten Anstellungen
Die ApexMed Unternehmensgruppe stellt dem Auftraggeber Profile/Kontaktdaten von einsatzbereitem medizinischem Fachpersonal vor. Die medizinischen Fachkräfte werden auf Grundlage eines befristeten Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und der medizinischen Fachkraft nach § 611 a BGB i. V. m. dem TzBfG beim Auftraggeber eingesetzt.
Der Auftraggeber prüft in eigener Verantwortung, ob das medizinische Fachpersonal die Anforderungen des Auftraggebers erfüllt. Insbesondere prüft der Auftraggeber vor Aufnahme der Tätigkeit anhand der durch das medizinische Fachpersonal vorzulegenden Originalurkunden, ob das medizinische Fachpersonal alle rechtlichen, fachlichen und sonstigen Voraussetzungen für die Übernahme der Tätigkeit erfüllt. Nach Überprüfung der rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen schließt der Auftraggeber mit dem medizinischen Fachpersonal (m/w/d) einen befristeten Arbeitsvertrag ab und übersendet innerhalb von 7 Tagen nach Unterzeichnung des befristeten Arbeitsvertrages eine Kopie an die ApexMed Unternehmensgruppe.
B. Provisionsregelung bei befristeten Anstellungen
Für die Vermittlung einer medizinischen Fachkraft (m/w/d) in eine befristete Anstellung zahlt der Auftraggeber an die ApexMed Unternehmensgruppe eine Provision gemäß der derzeit gültigen Preisliste. Diese wird dem Auftraggeber mit Übermittlung der AGB zugesandt.
Zum Zwecke der Provisionsabrechnungen wird der Auftraggeber der ApexMed Unternehmensgruppe die monatlichen Gehaltsabrechnungen zeitgleich in Kopie mit der Zustellung an das medizinische Fachpersonal als pdf Datei per Email zukommen lassen.
Für den erneuten Einsatz (Folgeaufträge) /die erneute Vermittlung der gleichen medizinischen Fachkraft (m/w/d) beim Auftraggeber, wird erneut eine Provision fällig. Diese Regelung findet ebenso Anwendung, wenn sich die befristete Anstellung aus einer durch die ApexMed Unternehmensgruppe vermittelten Arbeitnehmerüberlassung, vermittelten Honorartätigkeit oder sonstigen Vertragsform oder im Anschluss (s. Punkt C Bestandsschutz) darin ergibt.
Der Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des befristeten Vertrages und ist spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung zu zahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung sind für den Gesamtbetrag Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Fälligkeit zu entrichten. Alle Provisionen verstehen sich zuzüglich der derzeit gesetzlich geltenden MwSt.
C. Bestandsschutz bei befristeten Anstellungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die durch die ApexMed Unternehmensgruppe ( Vertretungsarztagentur I Honorararztagentur I ApexRecruit I Pflegekraftagentur) vermittelte medizinische Fachkraft (m/w/d), nach Abschluss des Einsatzes oder im Anschluss daran für die Dauer von 2 Jahren nicht unter Ausschluss oder Umgehung der ApexMed Unternehmensgruppe erneut zu kontaktieren, zu beschäftigen, weiterzuvermitteln oder die Daten an Dritte weiterzugeben.
Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber medizinische Fachkräfte (m/w/d), deren Kontaktdaten dem Auftraggeber durch die ApexMed Unternehmensgruppe ( Vertretungsarztagentur I Honorararztagentur I ApexRecruit I Pflegekraftagentur) zur Verfügung gestellt wurden, innerhalb von 2 Jahren nach Übermittlung der Kontaktdaten nicht unter Ausschluss oder Umgehung der ApexMed Unternehmensgruppe zu kontaktieren, zu beschäftigen, weiterzuvermitteln oder die Daten an Dritte oder mit ihm verbundene Unternehmen zu Vermittlungszwecken weiterzugeben.
Im Widrigkeitsfalle wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro zuzüglich der derzeit geltenden Mehrwertsteuer fällig. Provisionsansprüche bleiben hiervon unberührt.
Der Auftraggeber haftet dafür, dass auch die ihm verbundenen Unternehmen, sofern Sie Verträge mit der medizinischen Fachkraft (m/w/d) eingehen, die Unterlassungs-, Informations- und Provisionspflichten aus diesem Vertrag erfüllen. Verbundene Unternehmen sind solche, die am Unternehmen des Auftraggebers direkt oder indirekt gesellschaftsrechtlich beteiligt sind oder an denen der Auftraggeber direkt oder indirekt gesellschaftsrechtlich beteiligt ist.
II. Pflichten des Auftraggebers bei Vermittlung von Aufträgen auf Honorarbasis
A. Vertragliche Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei Aufträgen auf Honorarbasis
Die ApexMed Unternehmensgruppe stellt dem Auftraggeber Profile/Kontaktdaten von einsatzbereitem medizinischem Fachpersonal (m/w/d) vor.
Der Auftraggeber prüft in eigener Verantwortung, ob das medizinische Fachpersonal die Anforderungen des Auftraggebers erfüllt. Insbesondere prüft der Auftraggeber vor Aufnahme der Tätigkeit anhand der durch das medizinische Fachpersonal vorzulegenden Originalurkunden, ob das medizinische Fachpersonal alle rechtlichen, fachlichen und sonstigen Voraussetzungen für die Übernahme der Tätigkeit erfüllt. Nach Überprüfung der rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen schließt der Auftraggeber mit dem medizinischen Fachpersonal (m/w/d) einen Honorarvertrag ab und übersendet innerhalb von 7 Tagen nach Unterzeichnung des Honorarvertrages eine Kopie an die ApexMed Unternehmensgruppe.
B. Provisionsregelung bei Aufträgen auf Honorarbasis
Für die Vermittlung einer medizinischen Fachkraft (m/w/d) auf Honorarbasis zahlt der Auftraggeber an die ApexMed Unternehmensgruppe eine Provision gemäß der derzeit gültigen Preisliste. Diese wird dem Auftraggeber mit Übermittlung der AGB zugesandt.
Zum Zwecke der Provisionsabrechnungen wird der Auftraggeber die monatlichen Arbeitszeiterfassungsbögen sowie sämtliche Abrechnungen des medizinischen Fachpersonals (m/w/d) unverzüglich an die ApexMed Unternehmensgruppe weiterleiten, sofern diese noch nicht vorliegen.
Für den erneuten Einsatz (Folgeauftrag) /die erneute Vermittlung der gleichen medizinischen Fachkraft (m/w/d) beim Auftraggeber, wird erneut eine Provision fällig. Diese Regelung findet ebenso Anwendung, wenn sich die Honorartätigkeit aus einer durch die ApexMed Unternehmensgruppe vermittelten Arbeitnehmerüberlassung, vermittelten befristeten Anstellung oder sonstiger Vertragsform oder im Anschluss (s. Punkt C Bestandsschutz) daran ergibt.
Der Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des Honorarvertrages und ist spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung zu zahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung sind für den Gesamtbetrag Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Fälligkeit zu entrichten. Alle Provisionen verstehen sich zuzüglich der derzeit gesetzlich geltenden MwSt.
C. Bestandsschutz bei Aufträgen auf Honorarbasis
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die durch die ApexMed Unternehmensgruppe ( Vertretungsarztagentur I Honorararztagentur I ApexRecruit I Pflegekraftagentur) vermittelte medizinische Fachkraft (m/w/d), nach Abschluss des Einsatzes oder im Anschluss daran für die Dauer von 2 Jahren nicht unter Ausschluss oder Umgehung der ApexMed Unternehmensgruppe erneut zu kontaktieren, zu beschäftigen, weiterzuvermitteln oder die Daten an Dritte weiterzugeben.
Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber medizinische Fachkräfte (m/w/d), deren Kontaktdaten dem Auftraggeber durch die ApexMed Unternehmensgruppe ( Vertretungsarztagentur I Honorararztagentur I ApexRecruit I Pflegekraftagentur) zur Verfügung gestellt wurden, innerhalb von 2 Jahren nach Übermittlung der Kontaktdaten nicht unter Ausschluss oder Umgehung der ApexMed Unternehmensgruppe zu kontaktieren, zu beschäftigen, weiterzuvermitteln oder die Daten an Dritte oder mit ihm verbundene Unternehmen zu Vermittlungszwecken weiterzugeben.
Im Widrigkeitsfalle wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro zuzüglich der derzeit geltenden Mehrwertsteuer fällig. Provisionsansprüche bleiben hiervon unberührt.
Der Auftraggeber haftet dafür, dass auch die ihm verbundenen Unternehmen, sofern Sie Verträge mit der medizinischen Fachkraft (m/w/d) eingehen, die Unterlassungs-, Informations- und Provisionspflichten aus diesem Vertrag erfüllen. Verbundene Unternehmen sind solche, die am Unternehmen des Auftraggebers direkt oder indirekt gesellschaftsrechtlich beteiligt sind oder an denen der Auftraggeber direkt oder indirekt gesellschaftsrechtlich beteiligt ist.
III. Pflichten des Auftraggebers bei Vermittlung von unbefristeten Anstellungen
A. Vertragliche Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei unbefristeten Anstellungen
Die ApexMed Unternehmensgruppe stellt dem Auftraggeber Profile/Kontaktdaten von einsatzbereitem medizinischem Fachpersonal vor.
Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer handeln einen Anstellungsvertrag aus. Der Arbeitgeber verpflichtet sich die ApexMed Unternehmensgruppe unverzüglich über die Vereinbarung einer Festanstellung zu informieren und übersendet innerhalb von 7 Tagen eine Kopie des Vertrages an die ApexMed Unternehmensgruppe.
B. Provisionsregelung bei Vermittlungen in unbefristete Anstellungen
Für die Vermittlung einer medizinischen Fachkraft (m/w/d) in eine unbefristete Anstellung zahlt der Auftraggeber an die ApexMed Unternehmensgruppe eine Provision gemäß der derzeit gültigen Preisliste. Diese wird dem Auftraggeber mit Übermittlung der AGB zugesandt.
Diese Regelung findet ebenso Anwendung, wenn sich die unbefristete Anstellung aus einer durch die ApexMed Unternehmensgruppe vermittelten Arbeitnehmerüberlassung, vermittelten befristeten Anstellung, vermittelten Honorartätigkeit oder sonstiger Vertragsform oder im Anschluss (s. Punkt C Bestandsschutz) daran ergibt.
Zum Zwecke der Provisionsabrechnungen wird der Auftraggeber der ApexMed Unternehmensgruppe die monatlichen Gehaltsabrechnungen zeitgleich in Kopie mit der Zustellung an das medizinische Fachpersonal als pdf Datei per Email zukommen lassen.
Die Provision wird mit Abschluss des Arbeitsvertrages fällig und ist spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung zu zahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung werden für den Gesamtbetrag Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz fällig. Alle Provisionen verstehen sich zzgl. der derzeit gesetzlich geltenden MwSt.
C. Bestandsschutz bei unbefristeten Anstellungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die durch die ApexMed Unternehmensgruppe ( Vertretungsarztagentur I Honorararztagentur I ApexRecruit I Pflegekraftagentur) vermittelte medizinische Fachkraft (m/w/d), nach Abschluss des Einsatzes oder im Anschluss daran für die Dauer von 2 Jahren nicht unter Ausschluss oder Umgehung der ApexMed Unternehmensgruppe erneut zu kontaktieren, zu beschäftigen, weiterzuvermitteln oder die Daten an Dritte weiterzugeben.
Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber medizinische Fachkräfte (m/w/d), deren Kontaktdaten dem Auftraggeber durch die ApexMed Unternehmensgruppe ( Vertretungsarztagentur I Honorararztagentur I ApexRecruit I Pflegekraftagentur) zur Verfügung gestellt wurden, innerhalb von 2 Jahren nach Übermittlung der Kontaktdaten nicht unter Ausschluss oder Umgehung der ApexMed Unternehmensgruppe zu kontaktieren, zu beschäftigen, weiterzuvermitteln oder die Daten an Dritte oder mit ihm verbundene Unternehmen zu Vermittlungszwecken weiterzugeben.
Im Widrigkeitsfalle wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro zuzüglich der derzeit geltenden Mehrwertsteuer fällig. Provisionsansprüche bleiben hiervon unberührt.
Der Auftraggeber haftet dafür, dass auch die ihm verbundenen Unternehmen, sofern Sie Verträge mit der medizinischen Fachkraft (m/w/d) eingehen, die Unterlassungs-, Informations- und Provisionspflichten aus diesem Vertrag erfüllen. Verbundene Unternehmen sind solche, die am Unternehmen des Auftraggebers direkt oder indirekt gesellschaftsrechtlich beteiligt sind oder an denen der Auftraggeber direkt oder indirekt gesellschaftsrechtlich beteiligt ist.
IV. Pflichten des Entleihers bei Arbeitnehmerüberlassungen
A.Vertragliche Mitwirkungspflichten des Entleihers bei Arbeitnehmerüberlassung
(1.) Vertragsgestaltung
Der Vertrag zwischen der ApexMed Unternehmensgruppe und dem Entleiher, bedarf gem. § 12 AÜG der Schriftform und basiert auf der Grundlage des AÜG, ArbZG und NachwG. Der Verleiher besitzt gem. § 12 ff. AÜG eine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.
(2.) Wesentliche Arbeitsbedingungen
Der Entleiher hat im Vertrag anzugeben, welche besonderen Merkmale die für den Leiharbeitnehmer vorgesehene Tätigkeit hat und welche berufliche Qualifikation dafür erforderlich ist sowie welche im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts gelten.
(3.) Arbeitszeitgesetz/Arbeitsschutz
Der Entleiher garantiert, dass der Leiharbeitnehmer (m/w/d) die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit und die vereinbarte Arbeitszeit nach den Vorgaben des ArbZG einhält. Insbesondere hat der Entleiher dafür zu sorgen, dass Pausen- und Ruhezeiten nach Vorgabe des ArbZG durch den Leiharbeitnehmer (m/w/d) eingehalten werden. Abweichende Regelungen zur Arbeitszeit sind gem. § 7 ArbZG nur durch Regelungen in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrages in einer Betriebsvereinbarung oder Dienstvereinbarung zulässig.
Der Entleiher ist gem. § 11 Nr. 6 AÜG für die Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften zuständig.
B. Stundenverrechnungssatz bei Arbeitnehmerüberlassung
Der Entleiher entrichtet an die ApexMed Unternehmensgruppe den vertraglich vereinbarten Stundenverrechnungssatz zzgl. MwSt.
C. Provisionsregelung bei Übernahme/Weiterbeschäftigung/Neubeschäftigung in eine Anstellung, den Einsatz auf Honorarbasis oder sonstigen Vertragsformen
Für die Übernahme/Weiterbeschäftigung/Neubeschäftigung des Leiharbeitnehmers (m/w/d) in die Vertragsformen der unbefristeten Anstellung, befristeten Anstellung , Honorarbasis oder sonstigen Vertragsformen zahlt der Entleiher (Auftraggeber) an die ApexMed Unternehmensgruppe eine Provision gem. der derzeit gültigen Preisliste.
Die Provision wird mit Abschluss des jeweiligen Vertrages fällig und ist spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung zu zahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung werden für den Gesamtbetrag Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz fällig. Alle Provisionen verstehen sich zzgl. der derzeit gesetzlich geltenden MwSt.
D. Bestandsschutz bei Arbeitnehmerüberlassung
Der Entleiher verpflichtet sich, die durch die ApexMed Unternehmensgruppe ( Vertretungsarztagentur I Honorararztagentur I ApexRecruit I Pflegekraftagentur) vermittelte medizinische Fachkraft (m/w/d), nach Abschluss des Einsatzes oder im Anschluss daran für die Dauer von 2 Jahren nicht unter Ausschluss oder Umgehung der ApexMed Unternehmensgruppe erneut zu kontaktieren, zu beschäftigen, weiterzuvermitteln oder die Daten an Dritte weiterzugeben.
Ebenso verpflichtet sich der Entleiher medizinische Fachkräfte (m/w/d), deren Kontaktdaten dem Auftraggeber durch die ApexMed Unternehmensgruppe ( Vertretungsarztagentur I Honorararztagentur I ApexRecruit I Pflegekraftagentur) zur Verfügung gestellt wurden, innerhalb von 2 Jahren nach Übermittlung der Kontaktdaten nicht unter Ausschluss oder Umgehung der ApexMed Unternehmensgruppe zu kontaktieren, zu beschäftigen, weiterzuvermitteln oder die Daten an Dritte oder mit ihm verbundene Unternehmen zu Vermittlungszwecken weiterzugeben.
Im Widrigkeitsfalle wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro zuzüglich der derzeit geltenden Mehrwertsteuer fällig. Provisionsansprüche bleiben hiervon unberührt.
Der Entleiher haftet dafür, dass auch die ihm verbundenen Unternehmen, sofern Sie Verträge mit der medizinischen Fachkraft (m/w/d) eingehen, die Unterlassungs-, Informations- und Provisionspflichten aus diesem Vertrag erfüllen. Verbundene Unternehmen sind solche, die am Unternehmen des Entleihers direkt oder indirekt gesellschaftsrechtlich beteiligt sind oder an denen der Entleiher direkt oder indirekt gesellschaftsrechtlich beteiligt ist.
§ 4 Gewährleistung, Haftungsausschluss
Die ApexMed Unternehmensgruppe übernimmt keine Gewährleistung für das Vorliegen der persönlichen oder fachlichen Qualifikationen des medizinischen Fachpersonal (m/w/d).
Die ApexMed Unternehmensgruppe ist keine Partei des Arbeitsvertrages bei befristeten und unbefristeten Anstellungen sowie bei Honorarverträgen. Die medizinischen Fachkräfte (m/w/d) sind weder Erfüllungsgehilfe noch Verrichtungsgehilfe der ApexMed Unternehmensgruppe. Daher haftet die ApexMed Unternehmensgruppe nicht für Schadenersatzverpflichtungen aus der Tätigkeit des medizinischen Fachpersonal (m/w/d) sowie für weitere Pflichtverletzungen des medizinischen Fachpersonal (m/w/d). Die ApexMed Unternehmensgruppe übernimmt keinerlei Haftung für die Identität des medizinischen Fachpersonals (m/w/d), das Vorliegen der Unterlagen, Vertragsinhalte, die Verfügbarkeit oder die berufliche Qualifikation.
Für Einsätze in Arbeitnehmerüberlassung gelten die im Überlassungsvertrag festgelegten Regeln für Gewährleistung und Haftung.
§ 5 Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz
Zwischen der ApexMed Unternehmensgruppe und dem Auftraggeber wird vereinbart, dass über die einzelnen Vermittlungsverträge und die im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen absolutes Stillschweigen zu bewahren ist.
Der Auftraggeber versichert, dass er in Bezug auf die personenbezogenen Daten des medizinischen Fachpersonal (m/w/d) die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes einhält.
§ 6 Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Kündigung, Änderung oder Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Diese Klausel kann nicht mündlich außer Kraft gesetzt werden. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten wird Erfurt vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Stand 01.01.2020
ApexMed Unternehmensgruppe
Vertretungsarztagentur I Honorararztagentur I ApexRecruit I Pflegekraftagentur
Am Markt 3, 99438 Bad Berka
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